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Bis zum 30.06.2024 besteht für die Vermieter die Möglichkeit die Kosten für einen vermieterseitig bereitgestellten Kabelanschluss im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Diese Möglichkeit entfällt ab 01.07.2024.
Die AWG WOHNUNGGENOSSENSCHSCHAFT PLAUEN eG hat von der oben genannten Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Wenn der Kabelanschluss genutzt wird bestehen Einzelverträge der Mieter mit dem jeweiligen Dienstanbieter.
Daher gibt es keine Notwendigkeit an der aktuellen Situation Veränderungen vorzunehmen. Die AWG möchte daher Entwarnung geben, die Mieter sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen.
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