Genossen­schaft -
Sicherheit und Gemeinschaft

Der Genossenschaftsgedanke ist nicht neu, aber noch genauso aktuell wie vor hundert Jahren, denn gemeinsam ist man bekanntlich stärker. Das Ziel genossenschaftlichen Wohnens ist es, eine gute, sichere und preiswerte Wohnungsversorgung für alle Mitglieder anzubieten. Das Genossenschaftsrecht schützt die Mitglieder besser als das normale Wohnrecht, denn ein großer Vorteil Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft zu sein ist das Dauerwohnrecht. Der Nutzungsvertrag ist außer bei schwerwiegenden Satzungs- oder Vertragsverstößen nahezu unkündbar. Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet zeitgemäßen Wohnraum zu fairen Preisen.
 

Die Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut. Die Mitglieder üben ihre Rechte durch die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung aus. Die Vertreterversammlung wählt aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat, der den Vorstand bestellt und die Geschäfte der Genossenschaft überwacht. Mindestens einmal im Jahr findet eine Vertreterversammlung statt, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik abgestimmt wird.

Unsere Aufgabe

 

Zurzeit bewirtschaften wir ca. 4.600 Wohnungen. Hinzu kommen noch
zahlreiche Stellplätze und Garagen sowie einige Gewerbeeinheiten.

Imagefilm: Wir stellen unser Unter­nehmen vor

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