Mitglied statt Mieter

Um eine unserer Wohnungen mieten zu können, müssen Sie Mitglied sein oder es werden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sind Sie nicht nur Mieter, sondern erhalten mit dem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht. Die Mitgliedschaft ist mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils verbunden. Für den dauerhaften Bezug einer Genossenschaftswohnung sind zwei weitere Geschäftsanteile nötig.

Mit diesen fi­nan­zi­ell­en Auf­wen­dung­en ist zu rechnen:

 

Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses können Sie entscheiden, ob Sie Mitglied bleiben oder die Mitgliedschaft kündigen wollen. Die Kündigung muss zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und mindestens drei Monate  vorher schriftlich vorliegen. Die Geschäftsanteile werden Ihnen  wieder ausgezahlt.

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