Um eine unserer Wohnungen mieten zu können, müssen Sie Mitglied sein oder es werden. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft sind Sie nicht nur Mieter, sondern erhalten mit dem Dauernutzungsvertrag ein lebenslanges Wohnrecht. Die Mitgliedschaft ist mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils verbunden. Für den dauerhaften Bezug einer Genossenschaftswohnung sind zwei weitere Geschäftsanteile nötig.
Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses können Sie entscheiden, ob Sie Mitglied bleiben oder die Mitgliedschaft kündigen wollen. Die Kündigung muss zum Ende des Geschäftsjahres erfolgen und mindestens drei Monate vorher schriftlich vorliegen. Die Geschäftsanteile werden Ihnen wieder ausgezahlt.
Entdecken Sie unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams! Klicken Sie jetzt auf "Jobs" und starten Sie Ihre Karriere bei der AWG Wohnungsgenossenschaft Plauen eG.