Wenn Sie uns verlassen möchten ...

Welche Fristen gelten bei der Wohnungskündigung?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss bis spätestens zum 3. Werktag des ersten Kündigungsmonats bei uns eingegangen sein. Bei „Altmietverträgen“ gilt die darin vereinbarte Kündigungsfrist.

Wie muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen unterschrieben sein.

Wie muss die Kündigung im Todesfall erfolgen?
Die Erben haften für die Vertragserfüllung und haben die Wohnung nach der gesetzlichen Kündigungsfrist in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben.

Die Erbenstellung ist der Genossenschaft durch einen Erbschein oder ein Testament nachzuweisen.

Was passiert mit der Mitgliedschaft?
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht automatisch mit der Kündigung der Wohnung, sondern muss separat erfolgen.

Wie muss die Wohnung zurückgegeben werden?
Die Wohnung ist wieder in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Bei jeder Wohnungskündigung kann mit Ihnen vor Ort eine Vorabnahme durchgeführt werden, bei der vereinbart wird, welche Arbeiten von Ihnen bis zur Endabnahme noch zu erbringen sind.

Wann erfolgt die Übergabe der Wohnung?
Zum Ende der Kündigungsfrist erfolgt die Endabnahme inklusive der Schlüsselübergabe. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung, sämtlichen Nebenräumen und Gemeinschaftsbereichen entfernt sein.

Die Verbrauchswerte der Heizkörper, Wasseruhren, Strom- und Gaszähler werden durch unsere Mitarbeiter abgelesen. Die Zählerstände von Strom und Gas sind nach der Endabnahme vom Mieter an das zuständige Versorgungsunternehmen mitzuteilen.

Was ist noch zu beachten?
Bitte denken Sie an die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, Telefonversorger, Post, Bank, Versicherungen, Zeitung, Kfz-Stelle usw. .

Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung erfolgt im Jahr nach Ihrem Auszug.

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