Wie ist das mit der Mitgliedschaft?

Wer kann Mitglied werden?
Jede naturliche Person oder Personenhandelsgesellschaft sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche die Satzung der AWG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT PLAUEN eG in der jeweiligen aktuellen Fassung anerkennen, können Mitglied werden. 

Wie erwirbt man die Mitgliedschaft?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Bei Personen unter 18 Jahren ist diese vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. über die Zulassung beschließt der Vorstand. 

Was bedeutet „Eintrittsgeld"?
Bei der Aufnahme als Mitglied ist eine einmalige Gebuhr gemäß Satzung § 5 in Höhe von 25,00 € zu bezahlen. 

Was ist ein Geschäftsanteil?
Der Geschäftsanteil wird in der Satzung festgelegt und gibt wieder, bis zu welcher Höhe sich die Mitglieder mit diesem Anteil an der Genossenschaft beteiligen können. Zurzeit beträgt ein Geschäftsanteil 155 EURO. 

Was ist das Geschäftsguthaben?
Es ist der tatsächliche Betrag, der auf einen Geschäftsanteil durch das Mitglied eingezahlt worden ist. üblicherweise entspricht das Geschäftsguthaben betragsmäßig der Gesamtheit der gezeichneten Anteile, es kann aber auch aufgrund von noch ausstehenden Ratenzahlungen kleiner sein oder größer durch Zuschreibungen aus bewilligter Wohnungsbauprämie. 

Ist eine Mitgliedschaft bzw. sind die Genossenschaftsanteile ubertragbar?
Das Genossenschaftsgesetz und unsere gultige Satzung lassen Ubertragungen zu. So können beispielsweise Eltern ihren Kindern die Mitgliedschaft übertragen Verstirbt das Mitglied, wird das Geschäftsguthaben vererbt.

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