Zu den Nebenkosten

Wann erfolgt die Abrechnung der Nebenkosten?
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt in der Regel bis Mitte des Jahres. Nach einer Einspruchsfrist von 4 Wochen werden die Guthaben überwiesen bzw. die Nachzahlungen fällig.

Aufgrund meines Verbrauches wurden die Vorauszahlungen gesenkt. Kann ich auch weiterhin mehr vorauszahlen?
Viele unserer Mitglieder möchten bei den Betriebskostenvorauszahlungen auf der sicheren Seite sein. Deshalb können Sie jederzeit mit uns Ihre persönlichen Vorauszahlungswünsche besprechen.

Was soll ich tun, wenn ich in der Abrechnung einen Fehler feststelle?
Unverzüglich bei uns melden. Sollte z. Bsp. ein Ablesefehler vorliegen, so wird die Abrechnung korrigiert.

Aufgrund meiner momentanen finanziellen Situation, fällt mir das Begleichen einer Nachzahlung schwer.
Sprechen Sie mit uns. Wir werden mit dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung eine verträgliche Lösung finden.

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